Klimaschutzkonzept und Klimaschutzmanager*in

Deutschland hat sich mit dem Unterzeichnen des Pariser Klimaabkommens verpflichtet, weltweit den CO2-Ausstoß bis 2050 auf Null zu reduzieren. Daraus ergibt sich eine deutlich ambitioniertere Verpflichtung für die weltweit größten Verursacher. Darunter fällt auch Deutschland. Wie wollen wir diese Ziele bei uns in der Kommune umsetzen? Dies kann in unseren Augen mit einem guten Klimaschutzkonzept, erstellt von einer/m eigens dafür ernannten Klimaschutzmanager*in gelingen. Die Maßnahmen, die sich aus dem Konzept ableiten, müssen ständig überprüft und nachjustiert werden.

Uns ist klar, dass derartige Posten Geld kosten. Jedoch werden höhere Kosten auf uns zukommen, wenn wir Klimaschutz nur halbherzig angehen.

Anträge vom 20.05.2021 im Wortlaut

Hintergrund

Damit die Energiewende vorangeht, braucht es Personen, die sich dieser Aufgabe auch intensiv widmen können – „Kümmerer für die Energiewende“. Sie können Impulse setzen, Aktionen planen, die Kommunen vernetzen, Ansprechpartner*innen sein. Ob Klimaschutzbeauftragte*r oder Klimaschutzmanager*in, wichtig ist, dass eine geeignete Person diese Aufgabe übernimmt. Die Bezeichnung ergibt sich dann jeweils durch die Fördermaßnahmen von Bund, Land oder EU. Eine Klimaschutzmanager*in ist zwingender Bestandteil eines Förderantrags für ein Klimaschutzkonzept. 

Anträge

Die Gemeinde Wiesentheid soll beschließen: 

  1. Zur Umsetzung der Energiewende soll ein*e Klimaschutzmanager*in eingestellt werden.
  2. Im Vorfeld soll die Verwaltung die Möglichkeiten der Umsetzung prüfen. Welche Fördermittel sind auf Ebene des Bundes / des Landes vorhanden? 
  3. Eine Klimaschutzmanager*in ist zwingender Bestandteil eines Förderantrags für ein Klimaschutzkonzept. Es soll daher geprüft werden, ob zugleich eine Förderung eines Klimaschutzkonzepts beantragt wird. 
  4. Im Anschluss daran soll eine Ausschreibung der Tätigkeiten erfolgen (s. mögliche Aufgabenfelder). Die Aufwendungen nach Abzug der Förderungen sollen in den Haushalt eingestellt werden.

Begründung

Damit die Energiewende umgesetzt wird, braucht es eine kompetente und erfahrene Person, die sich ausschließlich dem Thema widmen kann und alle Akteure zusammenbringt. Dazu ist Kommunikationsfähigkeit, Fachwissen, Durchsetzungskraft und Begeisterungsfähigkeit erforderlich. Ein*e Klimaschutzbeauftragte*r ist der „Motor“ für die Energiewende. Andere Kommunen, die bereits Klimaschutzmanager*innen/Klimaschutzbeauftragte haben, machen es vor. An diese Erfolge kann angeknüpft werden.

Mögliche Aufgabenfelder einer/eines Klimaschutzbeauftragten sind:

 • Umsetzung der Energiewende
 • Energie einsparen, Energie effizienter nutzen
 • Regenerative Energiegewinnung
 • Bindeglied zu politischen Institutionen 
 • Vernetzung mit anderen Kommunen
 • Öffentlichkeitsarbeit, Bewusstseinswandel herbeiführen
 • Bildung von Netzwerken/Qualitätssicherung 
 • Aufbau einer Energieagentur
 • Fördergelder akquirieren, z.B. für „Klimaschulen“ etc.
 • Erstellen/Umsetzung eines Klimaschutzkonzepts und/oder Energienutzungsplans
 • Erstellen eines Solarpotenzialkatasters
 • Analyse Stromverbrauch und Ermittlung von Einsparpotenzialen
 • uvm.

Zur Person:

Diese Stelle muss von einer durchsetzungsstarken und kompetenten Person übernommen werden, die 100%ig hinter der Energiewende steht und ausreichend Zeit und Ressourcen hat. Eine Verwaltungsangestellte, die diese Aufgabe zusätzlich zu ihren bisherigen Aufgaben übertragen bekommt, wird diese Voraussetzungen nicht erfüllen können.

In der Praxis hat sich gezeigt, dass die Kommunikationsfähigkeit sehr entscheidend ist. Die Ausschreibung sollte sich deshalb nicht nur auf die rein fachliche Kompetenz beschränken. 

Förderung:

–     https://www.ptj.de/projektfoerderung/nationaleklimaschutzinitiative/kommunalrichtlinie/ksm

–     www.foerderdatenbank.de/Foerder-DB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html

–     Anträge Klimaschutzkonzept einschließlich Klimaschutzmanagement Projektträgers Jülich unter: https://www.ptj.de/projektfoerderung/nationaleklimaschutzinitiative/kommunalrichtlinie/erstvorhaben

– Anschub: bis 31.12.2021 gibt es 10 % mehr Förderung, also 75 % Förderung bei Jülich

Einige Beispiele: